2. Überführung nach Österreich
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| d. | Das Fahrzeug muss mit einem Kennzeichen versehen und versichert
sein. Die Gerhard Schuster GmbH kann Ihnen ein Ausfuhrkennzeichen mit
entsprechender kurzzeitiger Haftpflichtversicherung besorgen. Damit
können Sie bis zu Ihrem Wohnort fahren. Eine besondere Anmeldung
des Kraftfahrzeuges an der Grenze ist nicht mehr erforderlich. Mit diesen
Ausfuhrkennzeichen dürfen Sie aber nur 30 Tage nach Überschreiten
der Grenze in Österreich fahren.
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| e. | Nicht möglich ist die Überstellung aus Deutschland mit
einem österreichischen grünen Überstellungskennzeichen.
Deutschland erachtet sowohl die Verwendung von Probekennzeichen als
auch grüne Überstellungskennzeichen zur Überführung
ins Ausland als unzulässig.
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| f. | Die Ausfuhr aus Deutschland erfolgt daher am leichtesten mit einem
Ausfuhrkennzeichen, das sie bei der KfZ Zulassungsstelle erhalten. Zuvor
benötigen sie eine Kurzhaftpflichtversicherung. Diese ist auch
beim ADAC erhältlich |