2. Überführung nach Österreich

d. Das Fahrzeug muss mit einem Kennzeichen versehen und versichert sein. Die Gerhard Schuster GmbH kann Ihnen ein Ausfuhrkennzeichen mit entsprechender kurzzeitiger Haftpflichtversicherung besorgen. Damit können Sie bis zu Ihrem Wohnort fahren. Eine besondere Anmeldung des Kraftfahrzeuges an der Grenze ist nicht mehr erforderlich. Mit diesen Ausfuhrkennzeichen dürfen Sie aber nur 30 Tage nach Überschreiten der Grenze in Österreich fahren.

e. Nicht möglich ist die Überstellung aus Deutschland mit einem österreichischen grünen Überstellungskennzeichen. Deutschland erachtet sowohl die Verwendung von Probekennzeichen als auch grüne Überstellungskennzeichen zur Überführung ins Ausland als unzulässig.

f. Die Ausfuhr aus Deutschland erfolgt daher am leichtesten mit einem Ausfuhrkennzeichen, das sie bei der KfZ Zulassungsstelle erhalten. Zuvor benötigen sie eine Kurzhaftpflichtversicherung. Diese ist auch beim ADAC erhältlich