| 5. Bezahlen der Normverbrauchsabgabe | |
| k. | Die Nova ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich
fällig. Sie ist beim Wohnsitzfinanzamt bereits vor der Zulassung
zu bezahlen. Zuerst gilt es die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz
zu bestimmen. |
| l. | a) Bemessungsgrundlage ist generell der Nettokaufpreis lt. Rechnung
der Gerhard Schuster GmbH. Seit 01.01.2001 wird beim Kauf im Deutschland
der Kaufpreis lt. Rechnung vom Finanzamt akzeptiert. Beim Privatkauf
gilt grundsätzlich der im Kaufvertrag angegebener Kaufpreis. Da
den Finanzbehörden in der Vergangenheit teilweise völlig unrealistisch
niedrige (fingierte) Kaufpreise in ausländischen privaten Kaufverträgen
vorgelegt wurden, hat das Finanzministerium in einem Erlass die Untergrenze
neu festgelegt. Das Finanzamt akzeptiert als Berechnungsbasis generell
den Kaufpreis lt. Kaufvertrag. Wenn aber dieser Betrag um mehr als 20
% unter dem österreichischen Nettopreisniveau liegt, muss der Käufer
im Einzelfall konkret nachweisen, dass der Kaufpreis dem Fahrzeugwert
(gemeiner Wert) entspricht. |
| m. | b) Steuersatz: Dieser ist abhängig vom Verbrauch und beträgt
bis zu 16 %. Die Novasätze sind Großteils in Eurotaxlisten
enthalten, die beim ÖAMTC aufliegen. Seit 1.6.1996 berechnet sich
die Nova nach dem MVEG Zyklus (Motor Vehicle Emission Group). Der Steuersatz
beträgt: Durchschnittsverbrauch nach MVEG- Zyklus minus 3 (bei
Dieselfahrzeugen minus 2) x 2. Beispiel: PKW (Benzin) MVEG Durchschnittsverbrauch 9,4 - 3 6,4 x 2 = 12,8 gerundet 13 % Nova Steuersatz |