5. Bezahlen der Normverbrauchsabgabe

k. Die Nova ist bei jeder erstmaligen Zulassung in Österreich fällig. Sie ist beim Wohnsitzfinanzamt bereits vor der Zulassung zu bezahlen. Zuerst gilt es die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz zu bestimmen.

l. a) Bemessungsgrundlage ist generell der Nettokaufpreis lt. Rechnung der Gerhard Schuster GmbH. Seit 01.01.2001 wird beim Kauf im Deutschland der Kaufpreis lt. Rechnung vom Finanzamt akzeptiert. Beim Privatkauf gilt grundsätzlich der im Kaufvertrag angegebener Kaufpreis. Da den Finanzbehörden in der Vergangenheit teilweise völlig unrealistisch niedrige (fingierte) Kaufpreise in ausländischen privaten Kaufverträgen vorgelegt wurden, hat das Finanzministerium in einem Erlass die Untergrenze neu festgelegt. Das Finanzamt akzeptiert als Berechnungsbasis generell den Kaufpreis lt. Kaufvertrag. Wenn aber dieser Betrag um mehr als 20 % unter dem österreichischen Nettopreisniveau liegt, muss der Käufer im Einzelfall konkret nachweisen, dass der Kaufpreis dem Fahrzeugwert (gemeiner Wert) entspricht.

m. b) Steuersatz: Dieser ist abhängig vom Verbrauch und beträgt bis zu 16 %. Die Novasätze sind Großteils in Eurotaxlisten enthalten, die beim ÖAMTC aufliegen. Seit 1.6.1996 berechnet sich die Nova nach dem MVEG Zyklus (Motor Vehicle Emission Group). Der Steuersatz beträgt: Durchschnittsverbrauch nach MVEG- Zyklus minus 3 (bei Dieselfahrzeugen minus 2) x 2.

Beispiel:
PKW (Benzin)

MVEG Durchschnittsverbrauch
9,4 - 3
6,4 x 2 = 12,8
gerundet 13 % Nova Steuersatz